Häufige Fragen

AnwaltsGebühren.Online: Gespräch und Klärung von Fragen zwischen zwei Personen

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Häufig gestellte Fragen zu AnwaltsGebühren.Online

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Fragen zur Bedienung/Nutzung

Fragen zum Inhalt

Fragen zur Technik

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen zur Bedienung

Wo starte ich die Rechnungserstellung in AnwaltsGebühren.Online?
Den Login zu AGO finden Sie oben rechts auf www.anwaltsgebuehren.online. Sie geben in die Felder Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ein und klicken auf den Button “Login”. Nun können Sie neue Rechnungen in AGO erstellen und bereits erstellte Rechnungen in AGO einsehen.

Wo finde ich eine Bedienungsanleitung für AnwaltsGebühren.Online?
AGO ist intuitiv sehr einfach zu bedienen und erklärt sich praktisch von selbst. Während Ihres Gratis-Test-Zeitraumes stellen wir Ihnen in einer exklusiven Tutorial-Serie alle wichtigen Funktionen des intelligenten Gebührenrechners vor. Sie erhalten die Tutorials per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Wenn Sie bei www.anwaltsgebuehren.online angemeldet sind, stehen dort zudem alle wichtigen Schritte für Sie nochmals zusammengefasst im Bereich „Home“ zur Verfügung.

Wo finde ich Tutorials mit ersten Schritten zu AnwaltsGebühren.Online?
Tutorials mit der schrittweisen Beschreibung aller wichtigen Funktionen anhand der praktischen Beispielsfälle finden Sie hier: https://ago-testen.de/so-funktionierts/erste-schritte/
Ebenfalls erhalten Sie diese Tutorials per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse, wenn Sie die Software https://anwaltsgebuehren.online/ über uns beziehen.

Kann ich eine Gesamtrechnung für alle Tätigkeiten/Angelegenheiten erstellen?
Ja!
1. Rechnen Sie zunächst die 1. Tätigkeit (z. B. Außergerichtliche Vertretung) ab und speichern Sie diese Rechnung.
2. Um eine weitere Tätigkeit (z. B. 1. Instanz) Ihrer Rechnung hinzuzufügen, klicken Sie nach dem Speichern der Rechnung auf die türkise Schaltfläche „Weitere Tätigkeit hinzufügen“. Sie werden automatisch auf die Auswahlseite weitergeleitet, wo Sie per Mausklick den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können. Die Rechnung für die weitere Tätigkeit wird automatisch der Rechnung hinzugefügt, die Sie zuvor ausgewählt haben. Dieser Vorgang ist unbeschränkt oft möglich. Die Gesamtrechnung für alle Tätigkeiten können Sie nach dem Speichern herunterladen.
3. Wenn Sie eine weitere Tätigkeit erst zum späteren Zeitpunkt der Rechnung hinzufügen möchten, speichern Sie zunächst nur die erste Tätigkeit ab (z. B. Außergerichtliche Vertretung). Um später eine weitere Tätigkeit der Rechnung hinzuzufügen (z. B. 1. Instanz), klicken Sie den Bereich „Rechnungen“ an, wählen Sie dort in der Liste per Mausklick die Rechnung aus, zu der Sie weitere Tätigkeit hinzufügen wollen, und klicken Sie dort anschließend auf „Weitere Tätigkeit hinzufügen“ (siehe 2.).

Wo finde ich das neue RVG 2021 in AnwaltsGebühren.Online?
Siehe Info hier.

Kann ich meine eigene Rechnungsvorlage in AnwaltsGebühren.Online hinterlegen?
Ja, Sie können eine eigene, individuelle Rechnungsvorlage hinterlegen. Die dafür erforderliche Schaltfläche „Rechnungsvorlage bearbeiten“ finden Sie oben rechts in der Anwendung, wenn Sie auf Ihren Namen klicken. Sie können dort Ihre Absenderzeile, Steuernummer, Grußformel und Fußzeile hinterlegen. (In der Grußformel und in der Fußzeile sind Zeilenumbrüche möglich.) Diese Daten können beliebig aktualisiert werden. Beim Speichern der Rechnung werden sie immer automatisch in die druckreife Rechnung als Worddokument übernommen.

Kann ich meine eigene PKH/VKH- und Beratungshilfe-Vorlage in AnwaltsGebühren.Online hinterlegen?
Ja! Die dafür erforderliche Schaltfläche „Rechnungsvorlage bearbeiten“ finden Sie oben rechts in der Anwendung, wenn Sie auf Ihren Namen klicken. Sie können dort unter „PKH/VKH- und Beratungshilfe-Vorlage bearbeiten“ die Angaben hinterlegen, die auch in einem amtlichen Antrag auf Festsetzung der Vergütung bei PKH/VKH oder Beratungshilfe vorgesehen sind: Berufsbezeichnung, Name, Vorname, Adresse, Bankverbindung etc. Dies gilt auch für Ihre Angaben als Pflichtverteidiger. Diese Daten können beliebig aktualisiert werden. Beim Speichern der Rechnung werden sie immer automatisch in den druckreifen Vergütungsfestsetzungsantrag als Worddokument übernommen.

Kann ich meine persönlichen Rechnungszeichen, -nummer, Leistungszeitraum angeben sowie einen Standardtext der Rechnung hinzufügen?
Ja, nachdem Sie alle Gebühren-Eingaben vorgenommen haben, können Sie im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – noch Ihr persönliches Rechnungszeichen angeben, eine individuelle Rechnungsnummer vergeben sowie einen Rechnungstext und den Leistungszeitraum ergänzen. Zudem können Sie auch das Rechnungsdatum händisch eingeben. Nach dem Speichern Ihrer Rechnung können Sie diese in Word öffnen und die Mandantenadresse eingeben. Schon ist Ihre Rechnung druckfertig!

Kann ich meine Rechnung in AnwaltsGebühren.Online darüber hinaus individuell gestalten (mit eigenem Logo, Briefpapier etc.)?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Es ist aber bereits in Arbeit und wird später möglich sein. Die Rechnung ist neutral gehalten. Sie können sie jedoch in Ihre Textverarbeitung (z. B. Word, Writer, Pages) übernehmen und von dort auf Ihrem individuellen Briefpapier ausdrucken bzw. Ihr Kanzleilogo oder Ähnliches hinzufügen.

Kann ich Rechnungsdetails editieren?
Ja, im Bereich „Rechnungen“ können Sie die Rechnungsdetails – Rechnungsdatum, Rechnungszeichen, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, den Namen der abzurechnenden Tätigkeit und die Position der Tätigkeiten in der Rechnung – nachträglich editieren. Wählen Sie einfach in der Liste per Mausklick die Rechnung aus, die Sie editieren möchten, und klicken Sie anschließend auf „Rechnung editieren“. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und daraufhin auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.

Ich möchte keine mandantenbezogenen Daten bei der Rechnungserstellung angeben. Kann ich AnwaltsGebühren.Online auch ohne die Angabe dieser Daten nutzen?
Ja, das ist selbstverständlich möglich, denn AGO ist keine Datenbank mit Fallakten. Sie erstellen einfach Ihre Honorarabrechnung ohne solche Daten, laden die Rechnung nach Fertigstellung auf Ihren Computer herunter (dies ist Word-Format möglich) und kopieren dann deren Inhalte z. B. in Ihr Textverarbeitungsprogramm. Danach bearbeiten Sie die Rechnung wie üblich lokal auf Ihrem Computer weiter und bearbeiten deren Inhalte im Word weiter. Sie können den Inhalt der Rechnung auch kopieren und in Ihre Textverarbeitung übernehmen und von dort auf Ihrem individuellen Briefpapier ausdrucken.

Wie lösche ich mehrere Rechnungen gleichzeitig?
Im Bereich „Rechnungen“ sehen Sie alle bisher erstellten Rechnungen in einer übersichtlichen Liste. Wählen Sie in der Liste per Mausklick am rechten Rand die Auswahlkästchen der Rechnungen aus, die gelöscht werden sollen, und klicken anschließend auf die Schaltfläche „Rechnungen löschen“ (oben rechts im Fenster), um den Vorgang abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass die ausgewählten Rechnungen damit unwiderruflich gelöscht werden. Sie können systemseitig nicht mehr wiederhergestellt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einmal Probleme mit AnwaltsGebühren.Online habe?
Bei Fragen steht Ihnen unser freundliches Service-Team zur Seite. Sie erreichen unsere MitarbeiterInnen

Bei inhaltlichen Detailfragen zur Rechnungsstellung via AnwaltsGebühren.Online wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an unsere Redaktion unter redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wieviel kostet die Nutzung von AnwaltsGebühren.Online?
AnwaltsGebühren.Online steht Ihnen in den ersten 30 Tagen kostenlos zur Verfügung. Wenn Ihnen AnwaltsGebühren.Online zusagt und Sie nicht innerhalb der 30 Tage die Nutzung kündigen, kostet danach die Nutzung 31 € zzgl. MwSt. pro Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Jahresende.

Fragen zum Inhalt

Wo finde ich das neue RVG 2021 in AnwaltsGebühren.Online?
Siehe Info hier.

Wo finde ich Streitwertkataloge?
In „Arbeitssachen“, „Sozialsachen“, „Steuersachen“ und „Verwaltungssachen“ finden Sie in den entsprechenden Abschnitten im Expertenwissen die aktuellen Streitwertkataloge für die Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dank einer praktischen ABC-Auflistung rufen Sie die passenden Streitwerte dort sehr schnell und bequem auf, ohne lange suchen zu müssen.

Wie finde ich Verwaltungsrecht in AnwaltsGebühren.Online?
Das Verwaltungsrecht befindet sich in einem Extra-Bereich in der Software, der „Verwaltungssachen“ heißt. Auch die dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV RVG ist darin vorhanden. Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Expertenwissen zu finden.

Wo finde ich Finanzgerichtsbarkeit in AnwaltsGebühren.Online?
Die Finanzgerichtsbarkeit befindet sich in einem Extra-Bereich in der Software, der „Steuersachen“ heißt. Dort können Sie Ihre steuerrechtlichen Fälle abrechnen und dabei auch den Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit im Expertenwissen zu Rate ziehen.

Wo finde ich Informationen zur Umsatzsteuersenkung in AnwaltsGebühren.Online?
Expertenwissen
Damit Sie den richtigen Steuersatz in Ihren Rechnungen auswählen können, finden Sie im Expertenwissen von AnwaltsGebühren.Online einen neuen Abschnitt in Auslagen jedes Rechtsgebiets, der „Umsatzsteuersenkung 2020“ heißt (oberhalb von Aktuelles). Dort stehen in benutzerfreundlicher Reihenfolge übersichtliche Erläuterungen wichtigster Probleme und Besonderheiten, wie z.B. zur Fälligkeit, Teilleistung, Vorschussanrechnung, Dauerleistung usw.
Die allgemeinen Informationen zur Umsatzteuer finden Sie weiterhin im Expertenwissen-Abschnitt in Auslagen jedes Rechtsgebiets, der „Nr. 7008 VV RVG – Umsatzsteuer“ heißt.
Rechner
Die Informationen zur Umsatzsteuersenkung im Rechner finden Sie hier.

Kann ich mit AnwaltsGebühren.Online eine Rechnung gemäß Vergütungsvereinbarung erstellen?
Ja, neben den bestehenden Rechtsgebieten gibt es in der Anwendung auch eine Schaltfläche, die „Vergütungsvereinbarung“ heißt. Hier können Sie im Expertenwissen Hilfestellungen zur Vergütungsvereinbarung finden und eine Rechnung erstellen lassen.

Kann ich die vorgelegten Gerichtskosten in der Anwendung angeben?
Ja, die Angaben dazu können Sie im Bereich „Auslagen“ tätigen.

Kann ich auch Parteikosten abrechnen lassen?
Ja, die Angaben dazu können Sie im Bereich „Auslagen“ tätigen.

Kann ich eine Vorschussrechnung erstellen lassen?
Ja, Sie wählen dafür die Textvorlage „Vorschussrechnung“ im letzten Schritt vor dem Speichern.

Wie kann ich einen gezahlten Vorschuss abziehen?
Die Angaben dazu können Sie im Bereich „Auslagen/Vorschuss“ netto/brutto tätigen.

Kann ich eine Beratungshilfe-Rechnung mit Vergütungsfestsetzungsantrag erstellen?
Ja!
1. Hinterlegen Sie bitte Ihre Angaben zum Antragsteller in der „PKH/VKH- und Beratungshilfe-Vorlage“ und speichern Sie sie. Wie das geht, erfahren Sie hier.
2. Wählen Sie auf der Auswahlseite „Beratungshilfe“ und „Beratung“ oder „Vertretung“ im entsprechenden Rechtsgebiet aus.
3. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung, für die Nrn. 2501 ff. VV RVG wird automatisch ein Vergütungsfestsetzungsantrag erstellt, dazu s. Erläuterungen unter 4. ff. unten.
4. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – finden Sie unterhalb der Rechnungsdetails die Möglichkeit, alle Angaben zur Vergütungsfestsetzung nach §§ 44, 45 RVG zu machen, die Sie normalerweise im amtlichen Formular auf Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe finden: erhaltene Zahlungen, Angabe zu einzureichenden Dokumenten, auch Geschäftsnummer des Amtsgerichts usw. Ihre Angaben werden noch während Ihrer Eingabe dynamisch in den Vergütungsfestsetzungsantrag übernommen.
5. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.
6. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.
7. Laden Sie den Vergütungsfestsetzungsantrag als Word-Datei herunter.
8. Schicken Sie diesen Antrag samt Rechnung ans Gericht.

Kann ich eine PKH/VKH- oder Pflichtverteidiger-Rechnung mit Vergütungsfestsetzungsantrag erstellen?
Ja!
1. Hinterlegen Sie bitte Ihre Angaben zum Antragsteller in der „PKH/VKH- und Beratungshilfe-Vorlage“ und speichern Sie sie. Wie das geht, erfahren Sie hier.
2. Haken Sie auf der Auswahlseite unter Grundeingaben „Prozess-/Verfahrenskostenhilfe“ oder in Straf- und Bußgeldsachen „Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt“ an.
3. Erstellen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung.
4. Im letzten Schritt – vor dem Speichern Ihrer Rechnung – finden Sie unterhalb der Rechnungsdetails die Möglichkeit, alle Angaben zur Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG zu machen, die Sie normalerweise im amtlichen Formular finden: erhaltene Vorschüsse, Beratungshilfe, Auslagen, außergerichtliche Vertretung, Geschäftsnummer usw. Ihre Angaben werden noch während Ihrer Eingabe dynamisch in den Antrag übernommen.
5. Haben Sie alle Angaben gemacht, speichern Sie Ihre Rechnung wie gewohnt unten rechts ab.
6. Sollten Sie im Nachhinein die Angaben editieren wollen, können Sie es problemlos tun, indem Sie im Bereich „Rechnungen“ die Rechnung aufrufen und anschließend auf die Schaltfläche „Rechnung editieren“ klicken. Haben Sie alle Ergänzungen gemacht, bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Speichern“ (unten rechts im Fenster).
Die Schaltfläche „Rechnung editieren“ finden Sie auch, wenn Sie die Rechnung gespeichert haben und darauf auf die Schaltfläche „Rechnung einsehen“ klicken.
7. Laden Sie den Vergütungsfestsetzungsantrag als Word-Datei herunter.
8. Schicken Sie diesen Antrag samt Rechnung ans Gericht.

Wieviele Einzelhinweise / Randnummern sind in AnwaltsGebühren.Online hinterlegt?
Über 10.000 Seiten RVG-Literatur wurden von unserem AGO-Team in händischer Arbeit in ca. 35.505 Einzelhinweise zerlegt. Jeder Einzelhinweis ist den jeweiligen Rechtsgebieten und den dort möglichen Fallkonstellationen für Ihre individuelle Abrechnung zugewiesen. Dadurch wird Ihre jeweilige Abrechnung durch maßgeschneiderte Hilfestellungen im Expertenwissen erleichtert.

Kann ich Text aus Fußnoten im Expertenwissen kopieren?
Ja, der in den Fußnoten im Expertenwissen angezeigte Text kann kopiert werden. Wenn Sie mit der Maus über den Text im Expertenwissen, der Fußnotenzeichen enthält, führen, wird die entsprechende Fußnote wie gewohnt in einem separaten kleinen Fenster angezeigt. Klicken Sie einmal darauf und der komplette Inhalt wird in die Zwischenablage kopiert. Danach können Sie auf „Einfügen“ z.B. in Ihrem Word-Schriftsatz klicken und schon ist die kopierte Fußnote mit den Fundstellen da. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Klick im Internet Explorer danach gefragt werden, ob Sie das Kopieren zulassen möchten. Bejahen Sie dies bitte.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich inhaltliche Fragen zu AnwaltsGebühren.Online habe?
Bei inhaltlichen Detailfragen zur Rechnungsstellung via AnwaltsGebühren.Online wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an unsere Redaktion unter redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Fragen zur Technik

Was brauche ich, um AnwaltsGebühren.Online nutzen zu können?
Für die Arbeit mit AnwaltsGebühren.Online benötigen Sie:

  • einen Computer oder ein mobiles Endgerät (z. B. Tabletcomputer),
  • einen Internetbrowser Ihrer Wahl (z. B. Edge, Chrome, Firefox, Safari) sowie
  • eine Verbindung zum Internet.

Sind meine Daten bei AnwaltsGebühren.Online sicher?
AnwaltsGebühren.Online nutzt eine moderne Verschlüsselungstechnologie, durch die Ihre Daten vor Zugriff Dritter maximal geschützt sind.

In welchem Dateiformat kann ich erstellte Rechnungen aus AnwaltsGebühren.Online herunterladen?
Ihre druckfertige Rechnung können Sie im Word-Format herunterladen.

Kann ich am Mac mit dem Textprogramm Pages ebenfalls die AGO-Rechnungen als Word-Datei herunterladen?
Das Programm Pages sollte grundsätzlich in der Lage sein, das DOCX-Format zu öffnen, s. https://support.apple.com/en-us/HT202227. Möglicherweise bereitet der Browser Safari Ihnen Probleme, die Datei mit Pages korrekt zu öffnen: https://stackoverflow.com/questions/41533397/add-dot-to-file-download

Wir empfehlen Ihnen daher, die Website von AnwaltsGebuehren.Online mit den alternativen Browsern Mozilla Firefox oder Google Chrome zu öffnen. Falls Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich gerne an unseren Service unter service@anwaltsgebuehren.online.

Auf dem Mac sollte außerdem für den Rechnungsexport Microsoft Office für Mac funktionieren.

Kann ich mit Open Office die Word-Rechnungen aus AnwaltsGebuehren.Online öffnen?
Open Office unterstützt Word-Dokument-Formate leider nicht vollumfänglich, s. https://www.openoffice-forum.de/viewtopic.php?t=7119 . Wir empfehlen Ihnen daher, die Rechnungen aus AnwaltsGebuehren.Online mit der alternativen ebenfalls kostenfreien Software LibreOffice (http://de.libreoffice.org/) zu öffnen. Falls Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich gerne an unseren Service unter service@anwaltsgebuehren.online.

 

Neugierig, was AnwaltsGebühren.Online für Ihre Kanzlei bewirken kann? Lernen Sie die intelligente Abrechnungslösung noch heute gratis kennen.

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