AnwaltsGebühren.Online: News
Darüber spricht die Fachwelt:
Neuigkeiten und Nachrichten rund ums RVG
News als RSS-Feed abonnieren!

Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – April 2020

Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich einige wichtige Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • Mehrere Rechnungen gleichzeitig löschen
  • Berechnung des Zuschlages in Strafsachen, wenn keine Mittelgebühr
  • Text aus Fußnoten kopieren
  • Mehr Expertenwissen in Familiensachen
  • Expertenwissen benutzerfreundlicher
  • Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften
  • Ihr direkter Draht zur Redaktion

Mehrere Rechnungen gleichzeitig löschen

Jetzt können Sie mehrere Rechnungen in AnwaltsGebühren.Online gleichzeitig löschen.

Wir erklären Ihnen, wie einfach das geht:

Im Bereich „Rechnungen“ sehen Sie alle bisher erstellen Rechnungen in einer übersichtlichen Liste. Wählen Sie in der Liste per Mausklick am rechten Rand die Auswahlkästchen der Rechnungen aus, die gelöscht werden sollen, und klicken anschließend auf die Schaltfläche „Rechnungen löschen“ (oben rechts im Fenster), um den Vorgang abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass die ausgewählten Rechnungen damit unwiderruflich gelöscht werden. Sie können systemseitig nicht mehr wiederhergestellt werden.

Berechnung des Zuschlages in Strafsachen, wenn keine Mittelgebühr

Wenn Sie die Gebühren in Strafsachen abrechnen möchten, wird Ihnen in AnwaltsGebühren.Online zunächst jeweils die Mittelgebühr automatisch angezeigt. Wenn Sie anhand der Kriterien von § 14 RVG die Höhe dieser Rahmengebühr verändern möchten, dann tun Sie das und klicken anschließend auf das Kästchen mit dem Zuschlag unterhalb der Gebühr. Der Zuschlag bezieht sich auf die erhöhte/verringerte Gebühr oberhalb und die Software berechnet anschließend eine erhöhte/verringerte Gebühr mit Zuschlag automatisch.

Text aus Fußnoten kopieren

Der in den Fußnoten im Expertenwissen angezeigte Text kann jetzt kopiert werden. Wenn Sie mit der Maus über den Text im Expertenwissen, der Fußnotenzeichen enthält, führen, wird die entsprechende Fußnote wie gewohnt in einem separaten kleinen Fenster angezeigt. Klicken Sie einmal darauf und der komplette Inhalt wird in die Zwischenablage kopiert. Danach können Sie auf „Einfügen“ z.B. in Ihrem Word-Schriftsatz klicken und schon ist die kopierte Fußnote mit den Fundstellen da.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Klick im Internet Explorer danach gefragt werden, ob Sie das Kopieren zulassen möchten. Bejahen Sie dies bitte.

Mehr Expertenwissen in Familiensachen

In allen Angelegenheiten in Familiensachen finden Sie nun mehrere neue Einträge zu den dort anfallenden Gebühren.

Expertenwissen benutzerfreundlicher

In weiteren Fachgebieten: Arbeitssachen, Erbsachen, Familiensachen, Sozialsachen, Steuersachen, Verwaltungssachen, Sonstige Verfahren und Vergütungsvereinbarung wird das Expertenwissen jetzt auch lesefreundlicher dargestellt. An erster Stelle steht immer das Hauptstichwort, nach welchem Sie suchen. Alle Beiträge werden zudem in den jeweiligen Abschnitten im Expertenwissen alphabetisch sortiert, was das Auffinden der nötigen Hilfestellungen enorm erleichtert. Im Laufe dieses Jahres planen wir, auch das Expertenwissen in den restlichen Fachgebieten für Sie derart umzustellen.

Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie uns an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Suchen Sie nach den aktuellen wichtigen Entscheidungen, Aufsätzen und Anmerkungen aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften, die Ihnen bei der Abrechnung helfen sollen? Sie finden Sie oben links im Bereich „Aktuelles“ im Expertenwissen der jeweiligen Angelegenheit in der Software. Der Gebührenrechtsexperte Dipl.-Rpfl. T. Schmidt fasst für Sie die Kernaussagen der wichtigsten Zeitschriftenbeiträge zusammen; seine Anmerkungen befinden sich immer oberhalb des entsprechenden Beitrages im Expertenwissen.

Beispiel: Auch in der Beratungshilfe bleibt die Zeit nicht stehen. Aber wie stelle ich einen elektronischen Antrag, wenn ich den Berechtigungsschein selbst vorlegen muss? Das OLG Saarbrücken (16.12.2019 – 9 W 30/19) hat hier sehr praxisnah entschieden.
Dipl.-Rpfl. T. Schmidt stellt für Sie daher in AnwaltsGebühren.Online fest:
Regelmäßig genügt eine eingescannte Kopie des Berechtigungsscheins bei einem elektronischen Festsetzungsantrag. Die Beifügung des Originals des Berechtigungsscheins bei einem elektronischen Vergütungsfestsetzungsantrag ist nicht notwendig.
Den Hinweis und die Entscheidung selbst finden Sie im Beitrag “Elektronischer Antrag – Kopie Berechtigungsschein genügt” unter “Aktuelles” im Expertenwissen zu “Allgemeine Zivilsachen – Außergerichtliche Tätigkeit – Beratungshilfe”.

Weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Ihre Wünsche an die Redaktion

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik in Bezug auf die inhaltliche Darbietung oder Nutzung der Software? Schreiben Sie eine Mail an die Redaktion von AnwaltsGebühren.Online: redaktion@anwaltsgebuehren.online. Wir schauen uns Ihre Nachrichten sehr gerne an und überlegen gemeinsam, was wir für Sie tun können.