AnwaltsGebühren.Online: News
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Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online – Januar 2019

Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass kürzlich einige weitere Neuerungen bei AnwaltsGebühren.Online durchgeführt worden sind:

  • Neues Rechtsgebiet Steuerrecht online
  • Streitwertkataloge im Verwaltungs- und Steuerrecht im Expertenwissen
  • Vorschussrechnung möglich
  • Zahlungsvereinbarungs-Einigungsgebühr möglich
  • Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften in der Software
  • Aktuelle Bücher im Arbeits- und Familienrecht 
  • Ihr direkter Draht zur Redaktion

Neues Rechtsgebiet Steuerrecht online

Ab jetzt können Sie in AnwaltsGebühren.Online auch Ihre steuerrechtliche Tätigkeit nach RVG abrechnen lassen. Wählen Sie dafür auf der Auswahlseite das entsprechende Fachgebiet „Steuersachen“ aus. Dort können Sie Ihre steuerrechtlichen Fälle gebührenrechtlich abrechnen und dabei auch den aktuellen Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit im Expertenwissen zu Rate ziehen. Sie finden den Streitwertkatalog in den entsprechenden Abschnitten „Wert“ und „Streitwertkatalog“. Dank einer praktischen ABC-Auflistung rufen Sie die passenden Streitwerte sehr schnell und bequem auf, ohne lange suchen zu müssen.

Fehlt Ihnen noch etwas in Steuersachen? Wir freuen uns über Ihre Anregungen an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.

Streitwertkataloge im Verwaltungs-und Steuerrecht im Expertenwissen

Nicht nur im Steuerrecht (siehe oben), auch im Verwaltungsrecht finden Sie im Expertenwissen in den Abschnitten „Wert“ und „Streitwertkatalog“ den aktuellen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch hier stehen Ihnen die passenden Streitwerte dank der praktischen ABC-Auflistung schnellstens zur Verfügung.

Vorschussrechnung möglich

Ab jetzt können Sie Ihrem Mandanten auch eine in AnwaltsGebühren.Online erstellte Vorschussrechnung zukommen lassen. Wählen Sie dafür die Textvorlage „Vorschussrechnung“ im letzten Schritt vor dem Speichern.

Zahlungsvereinbarungs-Einigungsgebühr möglich

Nach § 31b RVG beträgt der Gegenstandwert einer Einigungsgebühr bei einer Zahlungsvereinbarung 20% des Normalwerts. Bisher mussten Sie diese 20% im Kopf ausrechnen und eintragen, jetzt übernimmt es die Software für Sie. Alles, was Sie tun müssen, ist bei den entsprechenden Einigungsgebühren das Kästchen „20 % Zahlungsvereinbarung“ anzukreuzen.

Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften

Suchen Sie nach den aktuellen Entscheidungen, Aufsätzen und Anmerkungen aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften von N. Schneider, H. Hansens, D. Burhoff, J. Volpert u.a., die Ihnen bei der Abrechnung helfen sollen? Sie finden Sie oben links im Bereich „Aktuelles“ im Expertenwissen der jeweiligen Angelegenheit in der Software. Das gebührenrechtliche Expertenteam sorgt dafür, dass Sie die für Ihre Fälle relevantesten Zeitschriftenbeiträge ohne langes Suchen finden können. Der Gebührenrechtsexperte Dipl.-Rpfl. T. Schmidt fasst für Sie die Kernaussagen der wichtigsten Zeitschriftenbeiträge zusammen; seine Anmerkungen befinden sich immer oberhalb des entsprechenden Beitrages im Expertenwissen.

Beispiel: In Arbeitssachen, gerichtliche Tätigkeit finden Sie nun eine topaktuelle Entscheidung zum Mehrvergleich, die von H. Hansens in RVGreport 08/2018, 299 besprochen wurde. Sie besagt: Wird der Rechtsanwalt auch für den Abschluss eines Mehrvergleichs beigeordnet, sind ihm aus der Landeskasse neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die erhöhte Terminsgebühr zu erstatten. H. Hansens gibt hier auch Tipps zur praktischen Umsetzung dieser Entscheidung.

Aktuelle Bücher im Arbeits- und Familienrecht

Das Redaktionsteam hat die neuen Auflagen von Groß/Eder „Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen“ und Schaefer/Schaefer „Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht“ für Sie eingearbeitet.

Beispiel: So finden Sie z.B. in Arbeitssachen, gerichtliche Tätigkeit im Expertenwissen den Hinweis, dass nach der neuen Rechtsprechung des BAG als Gegenstandswert der gesamte 36-fache monatliche Zahlbetrag anzusetzen ist, und nicht nur die Differenz zwischen dem Begehren und den unstreitigen Beträgen. Dies kann einen riesigen Unterschied ausmachen.

Diese und weitere nützliche Hinweise können Sie auch in den „Häufigen Fragen“ auf www.ago-testen.de nachlesen.

Probieren Sie es bei einer neuen Rechnung aus!

Ihre Wünsche an die Redaktion

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik in Bezug auf den Inhalt oder die Nutzung der Software? Fehlt Ihnen etwas? Wünschen Sie sich eine Erweiterung? Schreiben Sie eine Mail an die Redaktion von AnwaltsGebühren.Online: redaktion@anwaltsgebuehren.online. Wir schauen uns Ihre Nachrichten sehr gerne an und überlegen gemeinsam, was wir für Sie tun können.